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Zählerwechsel

 

 

In Deutschland müssen nach § 2 des Eichgesetzes alle eingebauten Wasserzähler geeicht sein. Die Gültigkeit der Eichung beträgt grundsätzlich sechs Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet, Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen.

Der Zählerwechsel wird von der Fa. Elbracht / Nill Dienstleistungen - Birkenvenn 21 - 33803 Steinhagen in unserem Auftrag durchgeführt.

Die Monteure können sich durch eine von den Stadtwerken Hameln oder von uns ausgestellte Vollmacht ausweisen.

 

Sollten Sie dennoch Zweifel haben, rufen Sie unser Büro unter 05151 65164 oder unseren Wassermeister, Herrn Domke, unter der Mobilnummer 0171 75 666 16 an.

Die Monteure der Fa. Elbracht / Nill werden den Austausch der Zähler ab sofort straßenweise vornehmen. Sie erhalten dazu rechtzeitig vor dem Termin eine Mitteilung.

Bitte unterstützen Sie uns beim Turnustausch und gewähren Sie dem von uns beauftragten Unternehmen den Zutritt zum Wasserzähler.

 

 

Der Zählerwechsel ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass uns Kunden nach § 16 der AVBWasserV Zutritt zu dem Wasserzähler gewähren müssen. Weiterhin müssen der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit frei zugänglich sein. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in näherer Umgebung abgestellt sein. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so müssen wir einen Mehraufwand für die Demontage von Verkleidungen oder das Freiräumen der Wasserzähler oder der Absperrventile in Rechnung stellen.

Während des Zählerwechsels muss die Wasserversorgung kurz unterbrochen werden. Die Arbeiten werden ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen. 

Wichtig für den Verbraucher ist beim Zählertausch die Kontrolle des Zählerstandes. Damit die korrekten Zählerstände verwendet werden, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Auf dem eingebauten Zähler bringt der Monteur einen Aufkleber mit dem Zählerstand des ausgebauten und des neuen Zählers an. Prüfen Sie bitte, ob die eingetragenen Stände plausibel sind. Sollten Sie eine Unstimmigkeit hinsichtlich des Zählerstandes bzw. des Verbrauches feststellen, ist es wichtig, dass Sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Wechsel darüber informieren. Verantwortlicher Ansprechpartner sind in diesem Fall die Stadtwerke Hameln (msb@gws.de / 05151 – 788 702). Nur so können frühzeitig die notwendigen Prüfungen sowie Korrekturen für Sie vorgenommen werden. Spätere Reklamationen sind nicht möglich, da die Altzähler nicht aufbewahrt werden. 

 

Zählerwechsel bei Reparaturbedarf an der Zählerarmatur

Parallel läuft der Zählerwechsel der sog. "Restanten" aus dem vorausgegangenen Turnus.  Das sind die Fälle, in denen der turnusgemäße Zählerwechsel noch nicht erfolgen konnte, weil z.B. der Hauptabsperrhahn nicht mehr funktioniert oder aus sonstigen Gründen ein Austausch der Zählerarmatur vor dem Zählerwechsel erforderlich ist. Wir haben damit Fa. Schaper, Hameln, beauftragt. Die Mitarbeiter der Fa. Schaper werden sich nach und nach bei allen Haushalten melden, die hiervon betroffen sind. Falls Sie nicht zuhause erreichbar waren, erhalten Sie eine Karte im Briefkasten mit der Bitte um Kontaktausnahme. Bitte haben Sie etwas Geduld, da wir aktuell eine sehr große Anzahl sog. "Restanten" haben, kann es einige Zeit dauern, bis Ihr Zähler an der Reihe ist. Die Mitarbeiter der Fa. Schaper können Sich durch eine von den Stadtwerken Hameln-Weserbergland oder unseren Verband ausgestellte Vollmacht ausweisen.