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 ORGANE

 

VERBANDSVERSAMMLUNG

Ein Verband handelt durch seine Organe, die im Wesentlichen von den Mitgliedern des Verbandes besetzt werden. Das grundlegende Beschlussorgan ist die Verbandsversammlung. Mitglieder der Verbandsversammlung sind automatisch die beiden Verbandsmitglieder, also die Stadt Hameln und die Gemeinde Emmerthal. Wer das Verbandsmitglied in der Verbandsversammlung eines Wasser- und Bodenverbands vertreten soll, bestimmt sich nach dem für das Verbandsmitglied geltenden Recht, also nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Die Verbandsversammlung entscheidet über alle wesentlichen Fragen im Verband, insbesondere über die Festsetzung des Wirtschaftsplans (Finanzhoheit). Sie wählt bei Wasser- und Bodenverbänden auch den Vorstand und den Vorstandsvorsitzenden (der zugleich Verbandsvorsteher wird). Die Verbandsversammlungsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

 

VORSTAND

Neben Verbandsversammlung oder Verbandsausschuss hat ein Wasser- und Bodenverband als weiteres Organ, den Vorstand. Er nimmt die Aufgaben wahr, die nicht der Verbandsversammlung oder dem Verbandsvorsteher obliegen. Dies sind insbesondere alle Geschäftsführungsaufgaben. Der Vorstand leitet also den Verband und vertritt diesen nach außen. In der Regel, so auch beim WBV Klein Berkel-Ohr, wird die Vertretungsmacht vollständig auf den Verbandsvorsteher verlagert, da die Vertretung durch eine einzelne Person praktikabler ist. Diese Verlagerung ist in der Satzung geregelt. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität empfiehlt es sich vor allem, dem Verbandsvorsteher die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu übertragen. Damit nimmt man ein Verteilungsprinzip auf, welches auch bei Kommunen herrscht, wo der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister, Landrat) per Gesetz die Aufgaben der laufenden Verwaltung wahrnimmt. Vorstandsmitglieder müssen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderliche Sorgfalt anwenden. Dies bedeutet, dass eine Verantwortung gegenüber dem Verband besteht, die Satzungsbestimmungen einzuhalten und die Beschlüsse der Verbandsversammlung/ des Verbandsausschusses auszuführen.